Entscheidend für die Feststellung des GdB sind die Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX) Hiernach kommt es auf die Sehleistung sprich der Visus an.
Diese AHP findet man im Internet z.B.
http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/
Unter Ziffer 26.4. findet man die Indikationen bei Sehbehinderung.
Die allermeisten Versorgungsämter legen den GdB beii Katarakt bds.
zu niedrig fest. Warum wissen wir nicht.
Dabei ist die Sache einfach, wie in den AHP nachzulesen.
Linsenverlust
eines Auges
(korrigiert durch intraokulare Kunstlinse oder Kontaktlinse)
Sehschärfe 0,4 und mehr GdB 10
Sehschärfe 0,1 bis weniger als 0,4 GdB 20
Sehschärfe weniger als 0,1 25 - GdB 30
beider Augen
der sich aus der Sehschärfe für beide Augen ergebende GdB/MdE-Grad ist um 10 zu erhöhen.
Die GdB/MdE-Werte setzen die Verträglichkeit der Linsen voraus. Maßgebend ist der objektive Befund.
Bei Unkorrigierbarkeit richtet sich der GdB/MdE-Grad nach der Restsehschärfe.
Bei Versorgung mit Starbrille ist der aus der Sehschärfe für beide Augen sich ergebende GdB/MdE-Grad um 10 zu erhöhen, bei Blindheit oder Verlust des anderen Auges um 20.
Die Werte können der dann in den AHP nun folgenen Tabelle entnommen werden. Leider konnte ich die hier nicht einfügen. Vielleicht schafft es ein anderer
Somit kommt es darauf an, welche Sehleistung der Augenarzt be Euren Kindern attestiert. Die meisten Augenäzrte wollen das nicht machen um den Eltern keinen Schrecken einzujagen. Bekanntermaßen ist die Sehleistung bei Katarktkindern zunächst sehr schlecht und verbessert sich dann aber stetig. Ihr solltet also den Arzt bitten Euch möglichst genau den Visus zu attestieren. Nur so habt ihr beim Versorgungsamt was in der Hand.
Wie diese augenärztliche Untersuchung zu erfolgen hat steht auch in den AHP ist aber auch in den Richtlinien für augenärztliche Untersuchungen zu finden.
Die augenärztliche Untersuchung der Sehschärfe soll einäugig und beidäugig erfolgen. Sind die Ergebnisse beider Prüfungsarten unterschiedlich, so ist bei der Bewertung die beidäugige Sehschärfe als Sehschärfewert des besseren Auges anzusetzen.
Bei Klein- und Kleinstkindern wird dieser Test in der Regel mit den sog. Teller Acuity Cards (TAC) durchgeführt, da dieser Test sprachfrei ist. Leider verfügen nur wenige niedergelassene Augenärzte über diese Cards und auch in den Unikliniken scheint nicht jeder damit umgehen zu können.
Allerdings haben wir auch zweimal Widerspruch einlegen müssen und einen Gutachter in Anspruch nehmen müssen. Bei Giovanna hat der dann einen so schlechten Visus ermittelt, dass zunächst sogar das Merkzeichen Bl im Ausweis eingetragen wurde.
Also man darf auch nicht sofort aufgeben. Unsere Erfahrung aus Gesprächen mit anderen betroffenen Eltern ist aber, dass viele Versorgungsämter sich sehr sturr stellen und sich kaum an diese klare Handlungsanweisung halten. Im Widerspruchsverfahren bzw mit einer Klage vor dem Sozialgericht ist aber meistens noch deutlich was drauf gekommen.