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welche erfahrungen haben andere im antrag mit Behindertauswe

Verfasst: Donnerstag 17. September 2009, 10:26
von ratsuchend
Behindertenausweiß und Blindenhilfe und Landesblindengelder so gehabt ..wer würde sich da gern austauschen...auch eltern mit Kinder,Babys..wie haben sie es geschafft..Hürden....??grüsse und danke-
- :)

Verfasst: Montag 21. September 2009, 15:01
von merin
Ich bin zur Beratungsstelle für Blinde und Sehbehinderte, dort wurde der Antrag für mich ausgefüllt (von der Sozialarbeiterin) und meine Tochter hat nun 80% GdB ohne irgendwelche Probleme... Weitere Gelder bekommen wir nicht, davon weiß ich auch nichts.

Verfasst: Freitag 25. September 2009, 22:35
von Jörg und Michaela
Wir haben die Anträge bei unseren ersten drei Kindern selbst gestellt. Bei der großen (Caterina) gab es ohne viel hin und her einen GdB für 100 für drei Jahre. Danach sollte sie auf 40 heruntergestuft werden. Nach Widerspruch und Vorstellung beim Gutachter gab es einen GdB von 90 für weitere drei Jahre. Bei unserem zweiten Kind Marco gab es schon beim Erstantrag Probleme aber nach Widerspruch schließlich auch einen GdB von 100. Jetzt sollte er auf 50 herabgestuft werden. Nun warten wir auf einen Termin beim Gutachter. Bei unserem dritten Kind (Giovanna) war es ähnlich wie bei Marco. Aber auch da gab es letztlich einen GdB von 100. Nun sind wir mal gespannt wie es bei unserem vierten (Alessandro geb. am 08.08.09 - Katarakt bds. operiert am 11. und 15.09.) wird. Noch fehlt uns ein Attest der Uniklinik Würzburg. Wir haben dort am 28.09. einen Termin. Der Antrag ist soweit fertig. Aber wir werden auch da für 100 kämpfen.

Verfasst: Sonntag 27. September 2009, 22:27
von merin
:shock: 100%??? Wie habt ihr das gemacht? Habt Ihr dann auch Anspruch auf weitere Leistungen, Blindengeld usw?

Verfasst: Sonntag 27. September 2009, 23:48
von Jörg und Michaela
Entscheidend für die Feststellung des GdB sind die Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX) Hiernach kommt es auf die Sehleistung sprich der Visus an.
Diese AHP findet man im Internet z.B.

http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/

Unter Ziffer 26.4. findet man die Indikationen bei Sehbehinderung.

Die allermeisten Versorgungsämter legen den GdB beii Katarakt bds.
zu niedrig fest. Warum wissen wir nicht.

Dabei ist die Sache einfach, wie in den AHP nachzulesen.

Linsenverlust

eines Auges
(korrigiert durch intraokulare Kunstlinse oder Kontaktlinse)

Sehschärfe 0,4 und mehr GdB 10
Sehschärfe 0,1 bis weniger als 0,4 GdB 20
Sehschärfe weniger als 0,1 25 - GdB 30

beider Augen

der sich aus der Sehschärfe für beide Augen ergebende GdB/MdE-Grad ist um 10 zu erhöhen.

Die GdB/MdE-Werte setzen die Verträglichkeit der Linsen voraus. Maßgebend ist der objektive Befund.

Bei Unkorrigierbarkeit richtet sich der GdB/MdE-Grad nach der Restsehschärfe.

Bei Versorgung mit Starbrille ist der aus der Sehschärfe für beide Augen sich ergebende GdB/MdE-Grad um 10 zu erhöhen, bei Blindheit oder Verlust des anderen Auges um 20.

Die Werte können der dann in den AHP nun folgenen Tabelle entnommen werden. Leider konnte ich die hier nicht einfügen. Vielleicht schafft es ein anderer

Somit kommt es darauf an, welche Sehleistung der Augenarzt be Euren Kindern attestiert. Die meisten Augenäzrte wollen das nicht machen um den Eltern keinen Schrecken einzujagen. Bekanntermaßen ist die Sehleistung bei Katarktkindern zunächst sehr schlecht und verbessert sich dann aber stetig. Ihr solltet also den Arzt bitten Euch möglichst genau den Visus zu attestieren. Nur so habt ihr beim Versorgungsamt was in der Hand.

Wie diese augenärztliche Untersuchung zu erfolgen hat steht auch in den AHP ist aber auch in den Richtlinien für augenärztliche Untersuchungen zu finden.

Die augenärztliche Untersuchung der Sehschärfe soll einäugig und beidäugig erfolgen. Sind die Ergebnisse beider Prüfungsarten unterschiedlich, so ist bei der Bewertung die beidäugige Sehschärfe als Sehschärfewert des besseren Auges anzusetzen.

Bei Klein- und Kleinstkindern wird dieser Test in der Regel mit den sog. Teller Acuity Cards (TAC) durchgeführt, da dieser Test sprachfrei ist. Leider verfügen nur wenige niedergelassene Augenärzte über diese Cards und auch in den Unikliniken scheint nicht jeder damit umgehen zu können.

Allerdings haben wir auch zweimal Widerspruch einlegen müssen und einen Gutachter in Anspruch nehmen müssen. Bei Giovanna hat der dann einen so schlechten Visus ermittelt, dass zunächst sogar das Merkzeichen Bl im Ausweis eingetragen wurde.

Also man darf auch nicht sofort aufgeben. Unsere Erfahrung aus Gesprächen mit anderen betroffenen Eltern ist aber, dass viele Versorgungsämter sich sehr sturr stellen und sich kaum an diese klare Handlungsanweisung halten. Im Widerspruchsverfahren bzw mit einer Klage vor dem Sozialgericht ist aber meistens noch deutlich was drauf gekommen.

Verfasst: Montag 28. September 2009, 11:23
von Astrid F.
Hallo

Danke für deine sehr ausführliche Antwort. Die hat mir sehr geholfen.

Liebe Grüße

Astrid

Verfasst: Montag 28. September 2009, 12:51
von merin
Ja ich finde sie auch Klasse. Ich glaub meine Tochter hat Merkzeichen B und G. Und diese Beurteilung hat bei uns die Beratungsstelle gemacht, die haben auch eine Ärztin...

Verfasst: Dienstag 29. September 2009, 13:40
von Silvia
Ja, Jörg ist super :-)

Ohne Jörg hätte Lisa 20 % GdB, so mit Klage 60% (aber ohne Merkzeichen).

Verfasst: Mittwoch 30. September 2009, 11:35
von Sylvia S
Hallo zusammen,
es ist ja super100%. Meinem Sohn wurden nur 50% zugesprochen, da kein Arzt eine Aussage über sein Sehvermögen machen möchte, vermutung liegt bei 8 und 6%. Habe sogar zweimal Wiederspruch eingelegt, keine Chance gehabt.

Verfasst: Freitag 2. Oktober 2009, 23:07
von merin
Da ist die Sehberatungsstele ja ein Glück. Die haben ein Ärztin dort die willig diese Gutachten macht. Vielleicht auch für andere eine Option bei einem Berlinbesuch?

danke für die netten tipps..war weg darum nach

Verfasst: Samstag 10. Oktober 2009, 16:27
von ratsuchend
längerem erst wieder da...habe beides beantragt....und hoffe das es gut ausgeht...habe auch festgestellt das jeder gleich nach wieviel Grad prozent Sehens beim Baby fragt..Ärzte sagen da nicht viel genaues....wir haben jetzt schon Schwierigkeiten das der Krankenkasse zu erklären...brauchen kontaktlinsen und brille so teure brille und mind300.- zuzahlung mehrfach im jahr ..babys wachsen ...nichtbehinderte eltern haben da ggf nicht soo stark finanzielle kosten und es ist ungerecht gegenüber behinderten kindern und deren eltern..keine erleichterungen erhalten zu können und kämpfen muss man da sehr...dauert lang bis amt was meldet...jeder sollte sich infomierern bei Blindenverband--Versorgamt...Wie sind so die weiteren Erfahrungen auch mit Hilfsmittel...Steuererleichterungen???was kann mir da jemand bitte sagen oder mehr zum thema Anträge...meine kleine ist beidseitig Kataraktop.keine Linsen mehr..Kontaktlinsen stets verloren gehn 10 Tage Bestellzeit keine ersatzlinsen weil die ganz verloren sein müssen....und kind hat nichts was man so alles höhren muss echt zu viel..und kostet kraft..
grüsse marion

Verfasst: Samstag 10. Oktober 2009, 20:54
von Elli02
Hallo ratsuchend,
Erfahrung mit häufigen teuren Brillenverordnungen haben wir nicht, das unser Sohn gar keine Starbrille hat - nur Kontaktlinsen und Bifokalbrille.
Aber Ersatzlinsen haben wir durchgesetzt bekommen - im Notfall verloren melden, wenn sie noch da sind, oder ?!

Gruß, Elli

Verfasst: Samstag 10. Oktober 2009, 23:19
von merin
Ja, so haben wir es auch gemacht. Bzw. immer die alten Linsen für Notfälle aufgehoben.

haben es probiert.....kasse stellt sich quer und lieferant h

Verfasst: Sonntag 11. Oktober 2009, 09:31
von ratsuchend
hat zu lange wartezeit..bis 10 Tage nun hat augärztin Brille verschrieben zu Kontaktlinsen ein Glas hat die dicke eines spiegeleies und da bekäm sie Augen und wimpern nicht zu zu den kONTAKTLINSEN NUN SCHLUG TROTZ AUGENARZTVERODNUNG BRILLE MIT STÄRKE die Krankenkasse vor Gläser ohne Stärke dran zu machen echt eine Sauerei damit die nicht viel bezahlen müssen..ein Glas kosten 160.-€(2Brillen im Jahr wegen Wachstum) plus Gestell und 70 übernehmen die nur und auch nur für dieses nutzlose Kunstoffglas (schlecht dünn zu schleifen)das meine kleine behindert beim Aug auf und zu machen...dazu muss Sie Kontaktlinsen stets tragen...auch um sehen zu können (info an Gehirn zum lernen bekommen durch Linsen)und lernen..mit Krankenkasse ist das echt zäh..die meinen entweder dies oder das..und die Zuzahlung bleibt leider wohl mehrfach an uns Eltern hängen..unfair wenn man da keine Nachteilsausgleiche bekäme irgendwo her...Blindengeld???die Kinder sind ja benachteiligt was soll den noch kommen...Wer kann da mit Umgang Krankenkassen rat geben???können die tatsächlich für schlechte Qualität die man nehmen soll als Standard nicht zur Verantwortung gezogen werden wenn Sie sagen ich soll darum Tochter nur normales Glas einsetzten so ein Quatsch Sie braucht Ihre Brille mit 12 mo.dringend ..Welche Erlebnisse haben so hier Eltern mit Krankenkassen??Hilfsmittel??#wie können eltern da nicht in Gefahr geraten finanziell abzustürzen bei einem behinderten Kind und kommenden Kosten dadurch??

grüsse
:-))

Verfasst: Sonntag 11. Oktober 2009, 14:10
von merin
sorry, ich versteh deine fragen nicht. kannst du vielleicht klarer formulieren? meine eigenen erfahrungen mit brille und kl stehen im entsprechenden unterforum.