Kostenübernahme Brille, Tipps für Einspruch bei KK
Verfasst: Dienstag 4. September 2018, 08:47
Hallo!
Unser Sohn, 2 Jahre, hat einen linksseitigen grauen Star. Seine Linse wurde entfernt, er hat nun eine Kunstlinse plus Bifokalbrille. Die KK hat nur 55 Euro des Glases übernommen und wir sind auf einem großen Teil sitzengeblieben. Ein Telefonat mit der KK ergab nur, dass sie eben, egal was beim Kind vorliegt, nur noch diesen kleinen festen Satz übernehmen.
Gibt es hier jemanden, der weiß, auf welcher Grundlage man bei der KK Einspruch erheben kann? Ich habe aus dem Lesen der Einträge, leider etwas ältere, den Eindruck bekommen, dass es tatsächlich Leute hier gibt, die Recht bekommen haben und der Großteil der Gläser dann doch übernommen wurde.
Wir würden uns sehr über Rückmeldungen freuen!
Viele Grüße,
Ulrike
Unser Sohn, 2 Jahre, hat einen linksseitigen grauen Star. Seine Linse wurde entfernt, er hat nun eine Kunstlinse plus Bifokalbrille. Die KK hat nur 55 Euro des Glases übernommen und wir sind auf einem großen Teil sitzengeblieben. Ein Telefonat mit der KK ergab nur, dass sie eben, egal was beim Kind vorliegt, nur noch diesen kleinen festen Satz übernehmen.
Gibt es hier jemanden, der weiß, auf welcher Grundlage man bei der KK Einspruch erheben kann? Ich habe aus dem Lesen der Einträge, leider etwas ältere, den Eindruck bekommen, dass es tatsächlich Leute hier gibt, die Recht bekommen haben und der Großteil der Gläser dann doch übernommen wurde.
Wir würden uns sehr über Rückmeldungen freuen!
Viele Grüße,
Ulrike