Verlängerung Mutterschutzfrist wg. Grauer Star?
Verfasst: Mittwoch 18. April 2018, 17:17
Hallo,
das Thema ist recht neu, aber vielleicht hat ja doch schon jemand damit zu tun gehabt. Mein gerade im März 2018 geborener Sohn hat beidseitigen grauen Star. Hier im Forum und auch an anderen Stellen im Internet habe ich gelesen, dass grauer Star eine anerkannte Behinderung ist. Nun wurde ja gerade erst zum 01.01.2018 das Mutterschutzgesetz novelliert und u.a. wurden die Rechte behinderter Personen gestärkt. In § 3 Absatz 2 Satz 3 wird als Grund für die Verlängerung des Mutterschutz um 4 Wochen nun auch eine Behinderung des Kindes aufgezählt. Genauer spezifiziert wird diese Behinderung dann im § 2 Absatz 1 Satz 1 SGB IX.
Den formlosen Antrag zur Verlängerung habe ich für meine Frau bei der Techniker schon eingereicht. Dort hieß es zunächst, dass lediglich eine formlose Bestätigung vom Kinderarzt oder Augenarzt vorliegen muss, in der auf eine (Seh-) Behinderung hingewiesen wird. In einem weiteren Telefonat wurde die Verlängerung der Mutterschutzfrist erst einmal verweigert. Nach genauerem Nachfragen stellte sich aber heraus, dass man dort von diesem neuen Thema keine Ahnung hat und noch wohl den Stand von vor 2018 vertritt.
Hat von euch evtl. schon jemand mit diesem Thema zu tun gehabt? Wurden bei euch solchen Anträgen stattgegeben oder auch abgelehnt?
Wir selbst haben noch keine abschließende Antwort von der TK bekommen. Wenn ich neu Infos habe werde ich dies aber hier posten...
Mutterschutzgesetz §3
https://dejure.org/gesetze/MuSchG/3.html
Neuntes Sozialgesetzbuch §2
https://dejure.org/gesetze/SGB_IX/2.html
Beste Grüße,
Andre
das Thema ist recht neu, aber vielleicht hat ja doch schon jemand damit zu tun gehabt. Mein gerade im März 2018 geborener Sohn hat beidseitigen grauen Star. Hier im Forum und auch an anderen Stellen im Internet habe ich gelesen, dass grauer Star eine anerkannte Behinderung ist. Nun wurde ja gerade erst zum 01.01.2018 das Mutterschutzgesetz novelliert und u.a. wurden die Rechte behinderter Personen gestärkt. In § 3 Absatz 2 Satz 3 wird als Grund für die Verlängerung des Mutterschutz um 4 Wochen nun auch eine Behinderung des Kindes aufgezählt. Genauer spezifiziert wird diese Behinderung dann im § 2 Absatz 1 Satz 1 SGB IX.
Den formlosen Antrag zur Verlängerung habe ich für meine Frau bei der Techniker schon eingereicht. Dort hieß es zunächst, dass lediglich eine formlose Bestätigung vom Kinderarzt oder Augenarzt vorliegen muss, in der auf eine (Seh-) Behinderung hingewiesen wird. In einem weiteren Telefonat wurde die Verlängerung der Mutterschutzfrist erst einmal verweigert. Nach genauerem Nachfragen stellte sich aber heraus, dass man dort von diesem neuen Thema keine Ahnung hat und noch wohl den Stand von vor 2018 vertritt.
Hat von euch evtl. schon jemand mit diesem Thema zu tun gehabt? Wurden bei euch solchen Anträgen stattgegeben oder auch abgelehnt?
Wir selbst haben noch keine abschließende Antwort von der TK bekommen. Wenn ich neu Infos habe werde ich dies aber hier posten...
Mutterschutzgesetz §3
https://dejure.org/gesetze/MuSchG/3.html
Neuntes Sozialgesetzbuch §2
https://dejure.org/gesetze/SGB_IX/2.html
Beste Grüße,
Andre