Behinderten-Pauschbetrag
Verfasst: Donnerstag 24. Juli 2014, 17:39
Ich dachte mir, ich halte das mal hier fest: http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33b.html
In meinem Fall (GdB von 40 inkl dauernder Einbuße der körperlichen Beweglichkeit) sind das z.B. 430 Euro, die ich vom zu versteuernden Einkommen absetzen kann.
In meinem Fall (GdB von 40 inkl dauernder Einbuße der körperlichen Beweglichkeit) sind das z.B. 430 Euro, die ich vom zu versteuernden Einkommen absetzen kann.