Weil es hier als Frage mehrfach auftauchte:
"Wer hat Anspruch auf Blinden- bzw. Sehbehindertengeld?
Blindengeld: Wer auf dem besseren Auge mit Korrektur (also mit Brille oder anderer Sehhilfe) nicht mehr als 2 Prozent sieht.
Sehbehindertengeld: Wer auf dem besseren Auge mit Korrektur nicht mehr als 5 Prozent sieht.
Gesichtsfeldeinschränkungen werden berücksichtigt."
Quelle: http://www.absv.de/blindengeld/