GdB-kein Führerschein-Zuschuss für öffentliche?
Verfasst: Donnerstag 27. März 2008, 13:40
Hallo,
ich habe einen angeboreren bds. grauen Star. Mein rechtes Auge ist funktionslos, so dass ich als einäugig zähle, auf dem besseren, linken Auge sehe ich mit Brille auf die Ferne 40%. Deswegen darf ich wohl keinen Führerschein machen, sagen zumindest alle Augenärzte, die ich bisher getroffen habe, ich habe es noch nie versucht, einen Sehtest dafür zu machen. Mein letzter Augenarzt hat mir zwar gesagt, dass es alle möglichen Variationen dazu gibt - z.B. nur tagsüber fahren, nur bestimmte Strecken o.ä., aber davon habe ich sonst noch nichts gehört.
Gut, den Führerschein vermisse ich auch nicht allzu sehr, da ich bislang in Großstädten gelebt habe.
Die Frage, die mich momentan viel mehr bedrängt, ist folgende:
Ich habe einen GdB von 50%, aber ohne sonstige eingetragene Zeichen (wie G für gehbehindert o.ä.). Ich fange nun eine neue Arbeitsstelle an, zu der ich ca. 100km weit pendeln muss, und das geht nun ziemlich ins Geld mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Ich habe schon mal mit dem Sozialverband VdK und auch mit dem zuständigen Versorgungsamt telefoniert, die gesagt haben, so lange ich kein G eingetragen habe, bekomme ich auch nichts bezuschusst oder erstattet an Fahrtkosten.
Ist das nicht furchtbar unfair??? Ich meine, einerseits DARF ich nicht Auto fahren, andererseits soll ich die teuren öffentlichen aus eigener Tasche bezahlen! Und es gibt ja z.B. auch ganz viele Gehbehinderte, die Auto fahren können und trotzdem die öffentlichen umsonst nutzen dürfen.
Hat hier zufällig jemand Erfahrungen damit?
Ich wollte mich jetzt mal an den Bayreischen Sehbehindertenverbund wenden bzw. ggf. auch nochmal an den VdK, denn das widerstrebt meinem Gerechtigkeitsempfinden zutiefst. Notfalls muss dann halt eine Klage vor dem Sozialgericht sein, wenn es einen solchen Fall bislang noch nicht gab (was ich gar nicht glauben kann).
Ich freue mich über Antworten!
ilsebillse
ich habe einen angeboreren bds. grauen Star. Mein rechtes Auge ist funktionslos, so dass ich als einäugig zähle, auf dem besseren, linken Auge sehe ich mit Brille auf die Ferne 40%. Deswegen darf ich wohl keinen Führerschein machen, sagen zumindest alle Augenärzte, die ich bisher getroffen habe, ich habe es noch nie versucht, einen Sehtest dafür zu machen. Mein letzter Augenarzt hat mir zwar gesagt, dass es alle möglichen Variationen dazu gibt - z.B. nur tagsüber fahren, nur bestimmte Strecken o.ä., aber davon habe ich sonst noch nichts gehört.
Gut, den Führerschein vermisse ich auch nicht allzu sehr, da ich bislang in Großstädten gelebt habe.
Die Frage, die mich momentan viel mehr bedrängt, ist folgende:
Ich habe einen GdB von 50%, aber ohne sonstige eingetragene Zeichen (wie G für gehbehindert o.ä.). Ich fange nun eine neue Arbeitsstelle an, zu der ich ca. 100km weit pendeln muss, und das geht nun ziemlich ins Geld mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Ich habe schon mal mit dem Sozialverband VdK und auch mit dem zuständigen Versorgungsamt telefoniert, die gesagt haben, so lange ich kein G eingetragen habe, bekomme ich auch nichts bezuschusst oder erstattet an Fahrtkosten.
Ist das nicht furchtbar unfair??? Ich meine, einerseits DARF ich nicht Auto fahren, andererseits soll ich die teuren öffentlichen aus eigener Tasche bezahlen! Und es gibt ja z.B. auch ganz viele Gehbehinderte, die Auto fahren können und trotzdem die öffentlichen umsonst nutzen dürfen.
Hat hier zufällig jemand Erfahrungen damit?
Ich wollte mich jetzt mal an den Bayreischen Sehbehindertenverbund wenden bzw. ggf. auch nochmal an den VdK, denn das widerstrebt meinem Gerechtigkeitsempfinden zutiefst. Notfalls muss dann halt eine Klage vor dem Sozialgericht sein, wenn es einen solchen Fall bislang noch nicht gab (was ich gar nicht glauben kann).
Ich freue mich über Antworten!
ilsebillse