Verlängerung Mutterschutzfrist wg. Grauer Star?

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Andre
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Verlängerung Mutterschutzfrist wg. Grauer Star?

Beitrag von Andre »

Hallo,

das Thema ist recht neu, aber vielleicht hat ja doch schon jemand damit zu tun gehabt. Mein gerade im März 2018 geborener Sohn hat beidseitigen grauen Star. Hier im Forum und auch an anderen Stellen im Internet habe ich gelesen, dass grauer Star eine anerkannte Behinderung ist. Nun wurde ja gerade erst zum 01.01.2018 das Mutterschutzgesetz novelliert und u.a. wurden die Rechte behinderter Personen gestärkt. In § 3 Absatz 2 Satz 3 wird als Grund für die Verlängerung des Mutterschutz um 4 Wochen nun auch eine Behinderung des Kindes aufgezählt. Genauer spezifiziert wird diese Behinderung dann im § 2 Absatz 1 Satz 1 SGB IX.

Den formlosen Antrag zur Verlängerung habe ich für meine Frau bei der Techniker schon eingereicht. Dort hieß es zunächst, dass lediglich eine formlose Bestätigung vom Kinderarzt oder Augenarzt vorliegen muss, in der auf eine (Seh-) Behinderung hingewiesen wird. In einem weiteren Telefonat wurde die Verlängerung der Mutterschutzfrist erst einmal verweigert. Nach genauerem Nachfragen stellte sich aber heraus, dass man dort von diesem neuen Thema keine Ahnung hat und noch wohl den Stand von vor 2018 vertritt.

Hat von euch evtl. schon jemand mit diesem Thema zu tun gehabt? Wurden bei euch solchen Anträgen stattgegeben oder auch abgelehnt?

Wir selbst haben noch keine abschließende Antwort von der TK bekommen. Wenn ich neu Infos habe werde ich dies aber hier posten...

Mutterschutzgesetz §3
https://dejure.org/gesetze/MuSchG/3.html

Neuntes Sozialgesetzbuch §2
https://dejure.org/gesetze/SGB_IX/2.html

Beste Grüße,
Andre
merin
Experte
Beiträge: 2059
Registriert: Freitag 25. Januar 2008, 16:03
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Re: Verlängerung Mutterschutzfrist wg. Grauer Star?

Beitrag von merin »

Ich wusste nicht einmal, dass es dazu neue Gesetze gibt. Ich würde auf jeden Fall gern lesen, wie es weiterging und drücke euch die Daumen!
Andre
Beiträge: 2
Registriert: Mittwoch 18. April 2018, 16:49

Re: Verlängerung Mutterschutzfrist wg. Grauer Star?

Beitrag von Andre »

Hallo,

ich habe heute endlich die Nachricht bekommen, dass es möglich ist die Mutterschutzfrist um weitere 4 Wochen zu verlängern (so bei uns geschehen). Allerdings war der Weg dorthin nicht einfach. Normalerweise sollte es beim Arzt Verordnungen geben, auf denen die Bedürftigkeit direkt angekreuzt werden kann. Aber diese vorgedruckten Verordnungen gibt es für Behinderungen anscheinend noch nicht, wahrscheinlich weil das Gesetzt gerade erst zum 01.01.2018 geändert wurde. Also verlief es etwas anders.

Nach der Diagnose habe ich den Antrag direkt gestellt. Beigefügt hatte ich zu diesem Zeitpunkt nur die Bescheinigung der Diagnose vom Arzt bzw. Überweisung (die Verordnung gibt es ja leider noch nicht und nach Auskunft der Krankenkasse sollte ich den Antrag formlos stellen). Der erste Antrag wurde zuerst telefonisch abgelehnt.

Beim folgenden Widerspruch hatte ich noch ein Schreiben des Kinderarztes beigefügt, auf dem nochmal die Diagnose und auch die geplante OP genannt wurde. Ich hatte die Krankenkasse auch gebeten, eine Ablehnung auch schriftlich zu begründen. So kam es dann, es wurde recht schnell schriftlich abgelehnt mit der Begründung es liege ja keine Behinderung nach § 2 Abs. 1 vorliege, weil ja nach der OP alles wieder in Ordnung sei und die Sehbehinderung nicht länger als 6 Monate vorliegen sollte...

Also habe ich widerum Widerspruch eingelegt. Diesmal hatten wir auch mehr Unterlagen zur Hand, weil die erste OP schon vorüber war. D. h. den OP Bericht der Uniklinik habe ich zusammen mit dem Schreiben vom Kinderarzt und einer Weiteren Bescheinigung vom Augenarzt nochmals eingeschickt. Diesmal hat es dann länger gedauert, die Mutterschutzfrist war nun schon seit fast 3 Wochen vorbei, aber wurde nun im Nachhinein verlängert.

Was es bringt:
Für Eltern die keine Elternzeit beantragt haben ist es natürlich vorteilhaft, weitere 4 Wochen nicht arbeiten zu müssen. Für Eltern die Elternzeit und Elterngeld beantragt haben gibt es einen kleinen monetären Vorteil. Elterngeld sind ca. 65% vom Netto, während der Mutterschutzfrist bezieht man aber noch Geld vom Arbeitgeber und von der Krankenkasse, zusammen 100% vom Netto. Also gibt es 4 Wochen lang ca. 35% mehr.

Problem:
Für die allermeisten dürfte es schwierig werden, zeitgerecht alle Unterlagen zusammen zu bekommen. Zur Verlängerung der Mutterschutzfrist sollte die Feststellung der Behinderung vor ihrem eigentlichen Ende liegen (also bis 8 wochen nach Geburt). Ich gehe mal davon aus, dass bei den allermeisten Fällen die Diagnose während der U2 (3 bis 14 Lebenstag) festgestellt wird. Termine beim Augenarzt und in der Uniklinik werden dan noch einige Tage verstreichen lassen. Bis die OP durch ist vergeht dann auch noch mal Zeit. Bei uns wurde in der 5. Lebenswoche operiert, also noch früh genug.

Empfehlung:
Stellt den Antrag nach der ersten OP. Beruft euch bei Anträgen oder Widersprüchen auf die folgenden Gesetze. Insbesondere in den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen wird ein Linsenverlust mit 10 GdB pro Auge genannt, und zwar auch korrigiert durch Linse oder Intraokularlinse. Wichtig ist meiner Meinung nach auch darauf hinzuweisen, dass die Behinderung länger als 6 Monate andauern wird, was ja wegen der fehlenden Akkommodationsfähigkeit ein Leben lang so ist.

Gesetze:
§ 3 Abs. 2 S. 3 MuSchG
https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/__3.html

§ 2 SGB IX
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__2.html

Versorgungsmedizinische Grundsätze 4.2 Linsenverlust
https://versorgungsmedizinische-grundsa ... sätze.html

Versorgungsmedizinische Grundsätze Beiratsbeschluss Katarakt bei Kleinkindern (von 1986, aber sollte immer noch gelten)
https://versorgungsmedizinische-grundsa ... arakt.html

VG, Andre
JohannaLuise
Vielschreiber
Beiträge: 145
Registriert: Samstag 30. Januar 2016, 21:00

Re: Verlängerung Mutterschutzfrist wg. Grauer Star?

Beitrag von JohannaLuise »

Wow, vielen Dank für die vielen Infos, die du so übersichtlich zusammengestellt hast!
Das ist ungemein hilfreich für alle "Neuen" und sehr interessant!
Liebe Grüße und alles Gute für euch
merin
Experte
Beiträge: 2059
Registriert: Freitag 25. Januar 2008, 16:03
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Re: Verlängerung Mutterschutzfrist wg. Grauer Star?

Beitrag von merin »

Dem kann ich mich nur anschließen. Vielen Dank!
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